Oberlandesgericht Köln, 1992-12-21, 2 U 106/92

2 U 106/92Tribunal supérieur21 déc. 1992

Regest

Die hohen Anforderungen an die Erschütterung des materiellen Beweiswerts einer Bankeinzahlungsquittung (vgl. BGH NJW-RR 1988, 881) können nicht ohne weiteres auf eine unter Mitwirkung eines Rechtsanwalts ausgestellte Zahlungsquittung übertragen werden. Allerdings sind die Anforderungen an die Erschütterung des Beweiswerts höher als bei rechtsunkundigen Privatpersonen.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 2 U 106/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-12-21

Aktenzeichen: 2 U 106/92

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:1221.2U106.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Normen: ZPO §§ 286, 416

Leitsätze

Die hohen Anforderungen an die Erschütterung des materiellen Beweiswerts einer Bankeinzahlungsquittung (vgl. BGH NJW-RR 1988, 881) können nicht ohne weiteres auf eine unter Mitwirkung eines Rechtsanwalts ausgestellte Zahlungsquittung übertragen werden. Allerdings sind die Anforderungen an die Erschütterung des Beweiswerts höher als bei rechtsunkundigen Privatpersonen.

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 07. Mai 1992 (8 O 442/91) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Berufungskläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Wert der Beschwer übersteigt 60.000,00 DM nicht.

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