Oberlandesgericht Köln, 1992-12-23, 13 U 154/92

13 U 154/92Tribunal supérieur23 déc. 1992

Regest

Ein Teilurteil darf nicht ergehen, wenn im weiteren Verfahren noch tatsächliche Feststellungen zu treffen sind, die auch für den im Teilurteil bereits zuerkannten Anspruch von Bedeutung sein können.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 13 U 154/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-12-23

Aktenzeichen: 13 U 154/92

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:1223.13U154.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Normen: ZPO § 301; OLGR 93, 062

Leitsätze

Ein Teilurteil darf nicht ergehen, wenn im weiteren Verfahren noch tatsächliche Feststellungen zu treffen sind, die auch für den im Teilurteil bereits zuerkannten Anspruch von Bedeutung sein können.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. Mai 1992 verkündete Teilurteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 2 O 18/92 - aufgehoben.

Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landge-richt Aachen zurückverwiesen, das auch über die Kosten der Berufung zu entschei-den hat.

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