Oberlandesgericht Köln, 1993-01-14, 25 WF 192/92

25 WF 192/92Tribunal supérieur14 janv. 1993

Regest

Ist im Hausratteilungsverfahren einem Ehegatten ein Zahlungsanspruch gegen den anderen Ehegatten zuerkannt worden, weil der gemeinsame Hausrat durch Brand zerstört worden ist und der andere Ehegatte eine entsprechende Versicherungsleistung erhalten hat, so ist eine Aufrechnung gegenüber diesem Zahlungsanspruch ausgeschlossen.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 25 WF 192/92 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1993-01-14

Aktenzeichen: 25 WF 192/92

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0114.25WF192.92.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Normen: BGB §§ 294, 399; ZPO § 851

Leitsätze

Ist im Hausratteilungsverfahren einem Ehegatten ein Zahlungsanspruch gegen den anderen Ehegatten zuerkannt worden, weil der gemeinsame Hausrat durch Brand zerstört worden ist und der andere Ehegatte eine entsprechende Versicherungsleistung erhalten hat, so ist eine Aufrechnung gegenüber diesem Zahlungsanspruch ausgeschlossen.

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluß des Amtsgerichts - Familiengerichts - Wipperfürth vom 24. September 1992 wird zurückgewiesen.

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