Oberlandesgericht Köln, 1993-01-27, 27 U 68/91

27 U 68/91Tribunal supérieur27 janv. 1993

Regest

Zur Wertung von Behandlungsfehlern (als nicht grob) und zu Kausalitätsfragen bei einer Notfall- und anschließenden stationären Behandlung, die nach Schädel/Hirntrauma bei einem Kleinkind eine Trachealstenose verursacht hat.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 27 U 68/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-01-27

Aktenzeichen: 27 U 68/91

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0127.27U68.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Normen: BGB §§ 823, 847; ZPO § 286

Leitsätze

Zur Wertung von Behandlungsfehlern (als nicht grob) und zu Kausalitätsfragen bei einer Notfall- und anschließenden stationären Behandlung, die nach Schädel/Hirntrauma bei einem Kleinkind eine Trachealstenose verursacht hat.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 19. Februar 1991 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 404/87 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsrechtszuges zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 6.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Den Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung jeweils durch die Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbringen.

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