16 WX 57/93•Oberlandesgericht Köln, 1993-03-15, 16 WX 57/93
Oberlandesgericht Köln, 1993-03-15, 16 WX 57/93
16 WX 57/93Tribunal supérieur15 mars 1993
Regest
1. Eine Eheschließung unter gleichgeschlechtlichen Personen ist nach der derzeitigen Rechtslage ausgeschlossen 2. Zu einer anderweitigen Auslegung des Rechtsbegriffs "Ehe" gibt auch das Transsexuellengesetz keinen Anlaß. 3. Es unterliegt allein der politischen Entscheidung des Gesetzgebers, ob und ggf. welche Regelungen er für gleichgeschlechtliche Gemeinschaften schaffen will. 4. Gerichtliche Entscheidungen, die sich über diese Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers hinwegsetzen, überschreiten die ihnen im Rahmen der Gewaltenteilung zugewiesene Kompetenz.
Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 57/93 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1993-03-15
Aktenzeichen: 16 WX 57/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0315.16WX57.93.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: FRAU UND MANN; EHESCHLIEßUNG; GLEICHGESCHLECHTLICHE PERSONEN; GG § 6; PSTG §§ 3, 45 ABS. 1, 49 ABS. 1; GEWALTENTEILUNG; TRANSSEXUELLENGESETZ; OLGR 93, 109
Leitsätze
-
Eine Eheschließung unter gleichgeschlechtlichen Personen ist nach der derzeitigen Rechtslage ausgeschlossen
-
Zu einer anderweitigen Auslegung des Rechtsbegriffs "Ehe" gibt auch das Transsexuellengesetz keinen Anlaß.
-
Es unterliegt allein der politischen Entscheidung des Gesetzgebers, ob und ggf. welche Regelungen er für gleichgeschlechtliche Gemeinschaften schaffen will.
-
Gerichtliche Entscheidungen, die sich über diese Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers hinwegsetzen, überschreiten die ihnen im Rahmen der Gewaltenteilung zugewiesene Kompetenz.
Vous vous demandez comment ce texte s’applique à votre situation ?
Consultation gratuite, sans engagement
Décrivez votre situation. Notre équipe vous recontactera par e-mail pour votre consultation.
Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.