Oberlandesgericht Köln, 1995-04-07, 27 WF 38/94

27 WF 38/94Tribunal supérieur7 avr. 1995

Regest

Aufhebung der Beiordnung des PKH-Anwalts Der im Wege der PKH beigeordnete Rechtsanwalt hat ein Beschwerderecht gegen die Aufhebung seiner Beiordnung. Grundsätzlich ist eine rückwirkende Aufhebung der Beiordnung nicht zulässig. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Rechtsanwalt nach Entzug des Mandats durch den Mandanten gegen dessen Willen Sachanträge stellt und damit die Verhandlungsgebühr auslöst.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 27 WF 38/94 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1995-04-07

Aktenzeichen: 27 WF 38/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0407.27WF38.94.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Leitsätze

Aufhebung der Beiordnung des PKH-Anwalts

Der im Wege der PKH beigeordnete Rechtsanwalt hat ein Beschwerderecht gegen die Aufhebung seiner Beiordnung. Grundsätzlich ist eine rückwirkende Aufhebung der Beiordnung nicht zulässig. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Rechtsanwalt nach Entzug des Mandats durch den Mandanten gegen dessen Willen Sachanträge stellt und damit die Verhandlungsgebühr auslöst.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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