6 U 254/94•Oberlandesgericht Köln, 1995-07-07, 6 U 254/94
Oberlandesgericht Köln, 1995-07-07, 6 U 254/94
6 U 254/94Tribunal supérieur7 juil. 1995
Regest
1. Bewirbt ein Kaufhaus in einer Großanzeige Textilien namhafter Markenhersteller, die graphisch und optisch herausgestellt werden, mit Preisreduzierungen um 25 % bis 50 %, erweckt es hierdurch bei erheblichen Teilen des Verkehrs den Eindruck einer Sonderveranstaltung, wenn lediglich außerhalb der warenbezogenen Markenpräsentation ohne besondere Hervorhebung angegeben wird, daß nur Einzelteile aus dem jeweiligen Markensortiment zum Verkauf stehen. 2. Eine so gestaltete Anzeige ist überdies irreführend im Sinne von § 3 UWG.
Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 6 U 254/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-07-07
Aktenzeichen: 6 U 254/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0707.6U254.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG §§ 7, 3
Leitsätze
-
Bewirbt ein Kaufhaus in einer Großanzeige Textilien namhafter Markenhersteller, die graphisch und optisch herausgestellt werden, mit Preisreduzierungen um 25 % bis 50 %, erweckt es hierdurch bei erheblichen Teilen des Verkehrs den Eindruck einer Sonderveranstaltung, wenn lediglich außerhalb der warenbezogenen Markenpräsentation ohne besondere Hervorhebung angegeben wird, daß nur Einzelteile aus dem jeweiligen Markensortiment zum Verkauf stehen.
-
Eine so gestaltete Anzeige ist überdies irreführend im Sinne von § 3 UWG.
Vous vous demandez comment ce texte s’applique à votre situation ?
Consultation gratuite, sans engagement
Décrivez votre situation. Notre équipe vous recontactera par e-mail pour votre consultation.
Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.