6 W 60/95•Oberlandesgericht Köln, 1995-08-03, 6 W 60/95
Oberlandesgericht Köln, 1995-08-03, 6 W 60/95
6 W 60/95Tribunal supérieur3 août 1995
Regest
1. Wird in eine Gemeinschaftsanzeige ein Unternehmen von dem Werbekunden ohne sein Wissen und Zutun miteinbezogen und wird ein Dritter durch diese Werbung in seinen Rechten beeinträchtigt und mahnt sodann der Verletzte den vermeintlichen Mitstörer ab, ist dieser nicht verpflichtet, jenen vollständig auf seine fehlende Verantwortlichkeit für die Werbung hinzuweisen. 2. Maßgeblich für die Frage der ,Veranlassung" i.S. des § 93 ZPO ist allein, ob der Antragsgegner (Beklagte) durch sein Verhalten vor Beginn des gerichtlichen Verfahrens, also durch seine Reaktion auf die Abmahnung, zurechenbar dessen Einleitung verursacht hat. Auf das spätere Vorbringen des Abgemahnten in diesem Verfahren kann in diesem Zusammenhang nicht zurückgegriffen werden.
Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 6 W 60/95 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1995-08-03
Aktenzeichen: 6 W 60/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0803.6W60.95.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: ZPO §§ 91A, 93
Leitsätze
- Wird in eine Gemeinschaftsanzeige ein Unternehmen von dem Werbekunden ohne sein Wissen und Zutun miteinbezogen und wird ein Dritter durch diese Werbung in seinen Rechten beeinträchtigt und mahnt sodann der Verletzte den vermeintlichen Mitstörer ab, ist dieser nicht verpflichtet, jenen vollständig auf seine fehlende Verantwortlichkeit für die Werbung hinzuweisen. 2. Maßgeblich für die Frage der ,Veranlassung" i.S. des § 93 ZPO ist allein, ob der Antragsgegner (Beklagte) durch sein Verhalten vor Beginn des gerichtlichen Verfahrens, also durch seine Reaktion auf die Abmahnung, zurechenbar dessen Einleitung verursacht hat. Auf das spätere Vorbringen des Abgemahnten in diesem Verfahren kann in diesem Zusammenhang nicht zurückgegriffen werden.
Vous vous demandez comment ce texte s’applique à votre situation ?
Consultation gratuite, sans engagement
Décrivez votre situation. Notre équipe vous recontactera par e-mail pour votre consultation.
Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.