Oberlandesgericht Köln, 1995-09-12, 16 W 46/95

16 W 46/95Tribunal supérieur12 sept. 1995

Regest

ZPO § 115 Auch nach dem neuen Prozeßkostenhilferecht sind alte Kreditverbindlichkeiten, die der Antragsteller vor Kenntnis der Prozeßführungsnotwendigkeit eingegangen war, nicht ohne Prüfung abzusetzen, ob die Übernahme der Verpflichtung angemessen und notwendig war. Ermöglicht der Antragsteller trotz Hinweises eine solche Überprüfung nicht, müssen die Tilgungsraten für derartige Verbindlichkeiten ohne Berücksichtigung bleiben.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 16 W 46/95 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1995-09-12

Aktenzeichen: 16 W 46/95

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0912.16W46.95.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: ZPO § 115

Leitsätze

ZPO § 115 Auch nach dem neuen Prozeßkostenhilferecht sind alte Kreditverbindlichkeiten, die der Antragsteller vor Kenntnis der Prozeßführungsnotwendigkeit eingegangen war, nicht ohne Prüfung abzusetzen, ob die Übernahme der Verpflichtung angemessen und notwendig war. Ermöglicht der Antragsteller trotz Hinweises eine solche Überprüfung nicht, müssen die Tilgungsraten für derartige Verbindlichkeiten ohne Berücksichtigung bleiben.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.