Oberlandesgericht Köln, 1995-11-06, 16 W 58/95

16 W 58/95Tribunal supérieur6 nov. 1995

Regest

Bei der Beurteilung der Hilfsbedürftigkeit einer Partei sind auch freiwillige Leistungen, die sie von Dritten ohne jegliche Rechtpflicht erhält (z. B. Zahlungen des Lebensgefährten auf Verbindlichkeiten der Partei), zu berücksichtigen

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 16 W 58/95 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1995-11-06

Aktenzeichen: 16 W 58/95

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:1106.16W58.95.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: ZPO § 114

Leitsätze

Bei der Beurteilung der Hilfsbedürftigkeit einer Partei sind auch freiwillige Leistungen, die sie von Dritten ohne jegliche Rechtpflicht erhält (z. B. Zahlungen des Lebensgefährten auf Verbindlichkeiten der Partei), zu berücksichtigen

Tenor

Die Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluß des Landgerichts Köln vom 01.09.1995 - 3 O 599/95 - wird zurückgewiesen.

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