Oberlandesgericht Köln, 1995-12-04, 5 U 134/94

5 U 134/94Tribunal supérieur4 déc. 1995

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 5 U 134/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-12-04

Aktenzeichen: 5 U 134/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:1204.5U134.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 24.11.1993 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 241/93 - unter Zurückweisung der Berufung im übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Es wird festgestellt, daß der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger allen materiellen Schaden zu ersetzen, der ihm als Folge der Kieferhöhlenoperation vom 25.2.1977 entstanden ist oder künftig noch entstehen wird, soweit Ersatzansprüche nicht auf öffentlich-rechtliche Versorgungsträger oder Dritte übergegangen sind. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten beider Rechtszüge haben der Kläger 5/7 und der Beklagte 2/7 zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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