Oberlandesgericht Köln, 1996-01-09, 16 WX 214/95

16 WX 214/95Tribunal supérieur9 janv. 1996

Regest

Oberlandesgericht Köln, 16. Zivilsenat, Beschluß vom 09.01.1996 - 16 Wx 214/95 -. Die Entscheidung ist unanfechtbar. Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Eigentümerversammlung WEG § 24 Abs. 3 Beschlüsse, die in einer durch eine unzuständige Person einberufenen Eigentümerversammlung gefaßt werden, sind zwar rechtswidrig und anfechtbar, aber nicht ohne weiteres nichtig. Die Anfechtung bleibt erfolglos, wenn der Beschluß auch ohne den Einberufungsmangel ebenso zustandegekommen wäre.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 16 WX 214/95 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1996-01-09

Aktenzeichen: 16 WX 214/95

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0109.16WX214.95.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: WEG § 24 ABS. 3

Leitsätze

Oberlandesgericht Köln, 16. Zivilsenat, Beschluß vom 09.01.1996 - 16 Wx 214/95 -. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Eigentümerversammlung

WEG § 24 Abs. 3 Beschlüsse, die in einer durch eine unzuständige Person einberufenen Eigentümerversammlung gefaßt werden, sind zwar rechtswidrig und anfechtbar, aber nicht ohne weiteres nichtig. Die Anfechtung bleibt erfolglos, wenn der Beschluß auch ohne den Einberufungsmangel ebenso zustandegekommen wäre.

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