Oberlandesgericht Köln, 1996-03-12, 3 U 1/94

3 U 1/94Tribunal supérieur12 mars 1996

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 3 U 1/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-03-12

Aktenzeichen: 3 U 1/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0312.3U1.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28. September 1993 verkündete Grund- und Teilurteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 1 O 430/92 - wie folgt abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der durch die Nebeninterventionen verursachten Kosten; diese werden den Streithelfern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,00 DM - auch in Form der selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse - abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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