Oberlandesgericht Köln, 1996-06-14, 19 U 14/96

19 U 14/96Tribunal supérieur14 juin 1996

Regest

Erfüllung der Verpflichtung, lauffähige Software zu installieren BGB § 326 Sagt der Lieferant zu, daß Erfüllung nur dann eintreten soll, wenn die von ihm gelieferte Software auf dem Rechner des Bestellers lauffähig ist, so tritt Erfüllung nicht schon ein, wenn das Programm installiert ist und sich starten läßt, sondern erst dann, wenn es auch die Funktionen erfüllt, die es nach dem Willen der Parteien erfüllen soll.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 19 U 14/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-06-14

Aktenzeichen: 19 U 14/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0614.19U14.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Normen: BGB § 326; ERFÜLLUNG DER VERPFLICHTUNG; LAUFFÄHIGE SORTWARE ZU INSTALLIEREN

Leitsätze

Erfüllung der Verpflichtung, lauffähige Software zu installieren

BGB § 326 Sagt der Lieferant zu, daß Erfüllung nur dann eintreten soll, wenn die von ihm gelieferte Software auf dem Rechner des Bestellers lauffähig ist, so tritt Erfüllung nicht schon ein, wenn das Programm installiert ist und sich starten läßt, sondern erst dann, wenn es auch die Funktionen erfüllt, die es nach dem Willen der Parteien erfüllen soll.

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