16 WX 71/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-06-28, 16 WX 71/96
Oberlandesgericht Köln, 1996-06-28, 16 WX 71/96
16 WX 71/96Tribunal supérieur28 juin 1996
Regest
PStG § 21 S.1 Ziff.4, BGB § 1626 ,Bo-Viktoria" als Vorname für ein Mädchen ,Bo" ist im Geltungsbereich de PStG nicht eindeutig allein als männlicher Vorname geläufig. Der hohe Bekanntheitsgrad der amerikanischen Schauspielerin Bo Derek in der Bundesrepublik hat dazu geführt, daß dieser jedenfalls auch als weiblicher Vorname angesehen wird. Er darf daher jedenfalls dann, wenn ein eundeutig weiblicher Vorname hinzugefügt wird (hier: Victoria) als Name für ein Mädchen gewählt werden.
Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 71/96 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-06-28
Aktenzeichen: 16 WX 71/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0628.16WX71.96.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: PSTG § 21 S. 1 ZIFF. 4, BGB § 1626; BO-VIKTORIA
Leitsätze
PStG § 21 S.1 Ziff.4, BGB § 1626 ,Bo-Viktoria" als Vorname für ein Mädchen
,Bo" ist im Geltungsbereich de PStG nicht eindeutig allein als männlicher Vorname geläufig. Der hohe Bekanntheitsgrad der amerikanischen Schauspielerin Bo Derek in der Bundesrepublik hat dazu geführt, daß dieser jedenfalls auch als weiblicher Vorname angesehen wird. Er darf daher jedenfalls dann, wenn ein eundeutig weiblicher Vorname hinzugefügt wird (hier: Victoria) als Name für ein Mädchen gewählt werden.
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