Oberlandesgericht Köln, 1996-08-02, 6 U 25/96

6 U 25/96Tribunal supérieur2 août 1996

Regest

Es verstößt gegen das Gebot der Preisklarheit und Preiswahrheit, wenn es in dem Bestellformular für den Bezug einer Zeitschrift im Jahresabonnement (Erscheinungsweise: zweimonatlich) zum Zwecke des ,Kennenlernens" 3 Ausgaben zu einem Gesamtpreis (hier: DM 49,60) angeboten werden und im Anschluß hieran für den sodann eingreifenden Bezug im Jahresabonnemt bei der Preisangabe nicht auf den Preis für die einzelnen Hefte, sondern auf die monatlichen Aufwendungen abgestellt wird. Ein solches Preisgebaren ist zugleich wettbewerbswidrig i. S. von § 1 UWG. Offen bleiben kann daher, ob das Angebot auch unter dem Blickwinkel des § 3 UWG zu beanstanden ist.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 6 U 25/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-08-02

Aktenzeichen: 6 U 25/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0802.6U25.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UWG § 1, Preisangabenverordnung § 1 I

Leitsätze

Es verstößt gegen das Gebot der Preisklarheit und Preiswahrheit, wenn es in dem Bestellformular für den Bezug einer Zeitschrift im Jahresabonnement (Erscheinungsweise: zweimonatlich) zum Zwecke des ,Kennenlernens" 3 Ausgaben zu einem Gesamtpreis (hier: DM 49,60) angeboten werden und im Anschluß hieran für den sodann eingreifenden Bezug im Jahresabonnemt bei der Preisangabe nicht auf den Preis für die einzelnen Hefte, sondern auf die monatlichen Aufwendungen abgestellt wird. Ein solches Preisgebaren ist zugleich wettbewerbswidrig i. S. von § 1 UWG. Offen bleiben kann daher, ob das Angebot auch unter dem Blickwinkel des § 3 UWG zu beanstanden ist.

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 10. Oktober 1995 verkündete Urteil des Landge-richts Bonn - 11 O 36/95 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der Unterlassungsausspruch des erstinstanzlichen Urteils folgende Neufassung erhält:

Der Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhand-lung verwirkten Ordnungsgeldes bis zur Höhe von DM 500.000,00, ersatzweise Ordnungshaft bis zur Dauer von sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zur Dauer von sechs Monaten zu unterlassen, wie nachstehend wiedergegeben den Preis für das Abonnement einer im Turnus von jeweils zwei Monaten erscheinenden Zeitschrift anzugeben:

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Be-klagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die mit diesem Urteil verbundene Beschwer des Be-klagten wird auf DM 50.000,00 festgesetzt.

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