Oberlandesgericht Köln, 1996-08-22, 16 Wx 175/96

16 Wx 175/96Tribunal supérieur22 août 1996

Regest

Ein an sich unbefristet mögliches Rechtsmittel kann dann infolge Verwirkung unzulässig werden, wenn das Rechtsmittel erst nach einer unangemessen langen Zeit eingelegt wird und der Gegner infolge des zwischenzeitlichen Verhaltens des Rechtsmittelführers (z.B. vorbehaltlose Abrechnung aufgrund der später angefochtenen Entscheidung) annehmen konnte, die Angelegenheit sei endgültig abgeschlossen.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 175/96 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1996-08-22

Aktenzeichen: 16 Wx 175/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0822.16WX175.96.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: FGG § 19

Leitsätze

Ein an sich unbefristet mögliches Rechtsmittel kann dann infolge Verwirkung unzulässig werden, wenn das Rechtsmittel erst nach einer unangemessen langen Zeit eingelegt wird und der Gegner infolge des zwischenzeitlichen Verhaltens des Rechtsmittelführers (z.B. vorbehaltlose Abrechnung aufgrund der später angefochtenen Entscheidung) annehmen konnte, die Angelegenheit sei endgültig abgeschlossen.

Tenor

Auf die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2) wird der Beschluß der 6. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 20. Februar 1996 - 6 T 65/95 - aufgehoben und zur erneuten Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an das Landgericht zurückverwiesen.

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