Oberlandesgericht Köln, 1997-02-03, 16 U 64/96

16 U 64/96Tribunal supérieur3 févr. 1997

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 16 U 64/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-02-03

Aktenzeichen: 16 U 64/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0203.16U64.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 16.07.1996 - 3 0 546/95 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin und ihren geschiedenen Ehemann J.H. 29.000,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 18.12.1995 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 3/4 und der Beklagte zu 1/4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 35.000,-- DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Beide Parteien dürfen die Sicherheit durch eine unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbringen.

Der Wert der Beschwer beträgt für die Klägerin 87.000,-- DM, für den Beklagten 29.000,-- DM.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.