Oberlandesgericht Köln, 1997-02-26, 5 U 137/96

5 U 137/96Tribunal supérieur26 févr. 1997

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 5 U 137/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-02-26

Aktenzeichen: 5 U 137/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0226.5U137.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers, die im übrigen zurückgewiesen wird, wird das Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 22. 5. 1996 - 25 O 498/94 - teilweise abgeändert.

Unter Abweisung der weitergehenden Klage wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.OOO,OO DM nebst 4 % Zinsen seit dem 3O. 1. 1995 zu zahlen.

Ferner wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger allen materiellen Schaden zu ersetzen, der ihm aus den Operationen im Krankenhaus der Beklagten anläßlich der stationären Behandlungen in der Zeit vom 4. 1O. bis 1O. 1O. 1989, insbesondere aus der Schädigung des Nervus saphenus anläßlich der Operation vom 9. 1O. 1989 noch entstehen wird, soweit der Anspruch nicht auf einen Sozialversicherungsträger oder andere Dritte übergegangen ist.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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