Oberlandesgericht Köln, 1997-03-05, 16 WX 40/97

16 WX 40/97Tribunal supérieur5 mars 1997

Regest

Beweisaufnahme durch den Berichterstatter der Zivilkammer als beauftragten Richter FGG § 15 Im Beschwerdeverfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit kann die Beweisaufnahme und die persönliche Anhörung der Beteiligten dem Berichterstatter als beauftragten Richter übertragen werden, wenn der unmittelbare persönliche Eindruck von den angehörten Personen für die Entscheidung nicht von Bedeutung ist. Dies muß auch in der die Beweisaufnahme bewertenden Entscheidung des Spruchkörpers zum Ausdruck kommen.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 16 WX 40/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1997-03-05

Aktenzeichen: 16 WX 40/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0305.16WX40.97.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: FGG § 15

Leitsätze

Beweisaufnahme durch den Berichterstatter der Zivilkammer als beauftragten Richter

FGG § 15 Im Beschwerdeverfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit kann die Beweisaufnahme und die persönliche Anhörung der Beteiligten dem Berichterstatter als beauftragten Richter übertragen werden, wenn der unmittelbare persönliche Eindruck von den angehörten Personen für die Entscheidung nicht von Bedeutung ist. Dies muß auch in der die Beweisaufnahme bewertenden Entscheidung des Spruchkörpers zum Ausdruck kommen.

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