Oberlandesgericht Köln, 1997-05-16, 27 WF 17/97

27 WF 17/97Tribunal supérieur16 mai 1997

Regest

Hemmung der Verjährung durch PKH-Antrag und Beschwerde Verjährung, Hemmung, PKH-Antrag, Beschwerde BGB § 203 Durch den rechtzeitig gestellten und ordnungsgemäß begründeten Antrag auf PKH wird die Verjährung gehemmt. Nach Zugang des die PKH verweigernden Beschlusses steht dem Gläubiger i.d.R. höchstens eine Frist von 2 Wochen zu, die Beschwerde einzulegen und zu begründen (wie Beschluß im BGHZ 98, 301). Zur Verlängerung der Hemmung wegen Erschwernissen.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 27 WF 17/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1997-05-16

Aktenzeichen: 27 WF 17/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0516.27WF17.97.01

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Normen: BGB § 203; VERJÄHRUNG; HEMMUNG; PKH-ANTRAG; BESCHWERDE

Leitsätze

Hemmung der Verjährung durch PKH-Antrag und Beschwerde Verjährung, Hemmung, PKH-Antrag, Beschwerde

BGB § 203 Durch den rechtzeitig gestellten und ordnungsgemäß begründeten Antrag auf PKH wird die Verjährung gehemmt. Nach Zugang des die PKH verweigernden Beschlusses steht dem Gläubiger i.d.R. höchstens eine Frist von 2 Wochen zu, die Beschwerde einzulegen und zu begründen (wie Beschluß im BGHZ 98, 301). Zur Verlängerung der Hemmung wegen Erschwernissen.

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