Oberlandesgericht Köln, 1997-11-03, 16 Wx 267/97

16 Wx 267/97Tribunal supérieur3 nov. 1997

Regest

Eine Beschlußfassung ohne vorherige nähere Ankündigung unter dem Tagesordnungspunkt ,Verschiedenes" ist jedenfalls dann möglich, wenn der Beschluß den Verwalter nur auffordert, gegenüber einzelnen Wohnungseigentümern das durchzusetzen, wozu diese ohnehin verpflichtet sind.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 267/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1997-11-03

Aktenzeichen: 16 Wx 267/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1103.16WX267.97.01

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: WEG § 23 Abs. 2

Leitsätze

Eine Beschlußfassung ohne vorherige nähere Ankündigung unter dem Tagesordnungspunkt ,Verschiedenes" ist jedenfalls dann möglich, wenn der Beschluß den Verwalter nur auffordert, gegenüber einzelnen Wohnungseigentümern das durchzusetzen, wozu diese ohnehin verpflichtet sind.

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller vom 22. September 1997 gegen den Beschluß des Landgerichts Aachen vom 7. August 1997 - 2 T 191/96 WEG - wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde.

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