Oberlandesgericht Köln, 1997-12-17, 16 Wx 291/97

16 Wx 291/97Tribunal supérieur17 déc. 1997

Regest

Ein Beschluß der Wohnungseigentümerversammlung, die Aufstellung des Wirtschaftsplanes dem Verwaltungsbeirat zu übertragen, ist nicht nichtig. Denn die Zuständigkeitsregelung in § 28 Abs. 5 WEG ist disponibles Recht. Ein vom Verwaltungsbeirat beschlossener Wirtschaftsplan aufgrund unangefochtener Ermächtigung durch die Wohnungseigentümerversammlung begründet Zahlungsansprüche gegen die einzelnen Wohnungseigentümer.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 291/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1997-12-17

Aktenzeichen: 16 Wx 291/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1217.16WX291.97.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: WEG § 28 Abs. 5

Leitsätze

Ein Beschluß der Wohnungseigentümerversammlung, die Aufstellung des Wirtschaftsplanes dem Verwaltungsbeirat zu übertragen, ist nicht nichtig. Denn die Zuständigkeitsregelung in § 28 Abs. 5 WEG ist disponibles Recht. Ein vom Verwaltungsbeirat beschlossener Wirtschaftsplan aufgrund unangefochtener Ermächtigung durch die Wohnungseigentümerversammlung begründet Zahlungsansprüche gegen die einzelnen Wohnungseigentümer.

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegnerin vom 27.10.1997 gegen den Beschluß des Landgerichts Köln vom 06.10.1997 - 29 T 155/97 - wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde. Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten findet nicht statt.

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