16 WX 293/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-12-19, 16 WX 293/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-12-19, 16 WX 293/97
16 WX 293/97Tribunal supérieur19 déc. 1997
Regest
Rückstausicherung im Waschmaschinenkeller regelmäßig Gemeinschaftseigentum WEG §§ 5 Abs. 4, 21 Haben die im zum Gemeinschaftseigentum zählenden Waschmaschinenkeller stehenden, zum Privateigentum einzelner Wohnungseigentümer gehörenden Waschmaschinen jeweils einen eigenen Wasserablauf, so sind die an diesen Wasserabläufen montierten Rückstausicherungen Gemeinschaftseigentum. Denn ihre Anbringung dient der Sicherheit des gesamten Gebäudes. Der Kosten der Anbringung dieser Rückstausicherungen treffen daher alle Eigentümer, nicht nur diejenigen der jeweiligen Waschmaschinen.
Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 293/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-12-19
Aktenzeichen: 16 WX 293/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1219.16WX293.97.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: WEG §§ 5 ABS. 4, 21
Leitsätze
Rückstausicherung im Waschmaschinenkeller regelmäßig Gemeinschaftseigentum
WEG §§ 5 Abs. 4, 21 Haben die im zum Gemeinschaftseigentum zählenden Waschmaschinenkeller stehenden, zum Privateigentum einzelner Wohnungseigentümer gehörenden Waschmaschinen jeweils einen eigenen Wasserablauf, so sind die an diesen Wasserabläufen montierten Rückstausicherungen Gemeinschaftseigentum. Denn ihre Anbringung dient der Sicherheit des gesamten Gebäudes. Der Kosten der Anbringung dieser Rückstausicherungen treffen daher alle Eigentümer, nicht nur diejenigen der jeweiligen Waschmaschinen.
Vous vous demandez comment ce texte s’applique à votre situation ?
Consultation gratuite, sans engagement
Décrivez votre situation. Notre équipe vous recontactera par e-mail pour votre consultation.
Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.