Oberlandesgericht Köln, 1998-02-27, 16 WX 30/98

16 WX 30/98Tribunal supérieur27 févr. 1998

Regest

Sonderumlage nur nach entsprechendem Beschluß WEG § 28 Beschließen die Eigentümer eine Sanierungsmaßnahme, ohne über deren Finanzierung zu beschließen, so liegt darin auch dann, wenn eine Instandhaltungsrücklage nicht vorhanden ist, noch nicht die Festsetzung einer Sonderumlage für alle Eigentümer. Der Sanierungsbeschluß allein ist deshalb keine Rechtsgrundlage dafür, einen anteiligen Finanzierungsbeitrag gegen einzelne Wohnungseigentümer einzuklagen.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 16 WX 30/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-02-27

Aktenzeichen: 16 WX 30/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0227.16WX30.98.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: WEG § 28

Leitsätze

Sonderumlage nur nach entsprechendem Beschluß

WEG § 28 Beschließen die Eigentümer eine Sanierungsmaßnahme, ohne über deren Finanzierung zu beschließen, so liegt darin auch dann, wenn eine Instandhaltungsrücklage nicht vorhanden ist, noch nicht die Festsetzung einer Sonderumlage für alle Eigentümer. Der Sanierungsbeschluß allein ist deshalb keine Rechtsgrundlage dafür, einen anteiligen Finanzierungsbeitrag gegen einzelne Wohnungseigentümer einzuklagen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.