16 Wx 108/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-09-07, 16 Wx 108/98
Oberlandesgericht Köln, 1998-09-07, 16 Wx 108/98
16 Wx 108/98Tribunal supérieur7 sept. 1998
Regest
Die Gemeinschaft kann sich mehrheitlich auch dann im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung für die Anmietung einer Satellitenanlage entscheiden, wenn diese im Zehnjahresvergleich teurer ist als der Kauf dieser Anlage, wenn nur für die Anmietung sonstige vernünftige wirtschaftliche Gründe sprechen.
Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 108/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-09-07
Aktenzeichen: 16 Wx 108/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0907.16WX108.98.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: WEG § 21
Leitsätze
Die Gemeinschaft kann sich mehrheitlich auch dann im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung für die Anmietung einer Satellitenanlage entscheiden, wenn diese im Zehnjahresvergleich teurer ist als der Kauf dieser Anlage, wenn nur für die Anmietung sonstige vernünftige wirtschaftliche Gründe sprechen.
Tenor
Auf die weitere sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 2) werden der Beschluß des Landgerichts Köln vom 23.04.1998 - 29 T 88/98 - und der Beschluß des Amtsgerichts Köln vom 16.02.1998 - 202 II 105/98 - aufgehoben und der Antrag der Beteiligten zu 1) zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten aller drei Instanzen tragen die Beteiligten zu 1). Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.
Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 24.000,00 DM festgesetzt.
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