Oberlandesgericht Köln, 1998-10-21, 13 U 40/97

13 U 40/97Tribunal supérieur21 oct. 1998

Regest

1. Zur Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung ordnungsgemäßer Erfüllung der titulierten Zug-um-ZugVoraussetzung. 2. Weist die zum Gegenstand einer Zug-um-Zug-Voraussetzung gemachte Werkleistung des Gläubigers erneut - wenn auch in geringerem Maße - die gleichen optischen Mängel auf, kann das mit der Feststellungsklage befasste Gericht den Schuldner nicht darauf verweisen, sich mit einem Minderungsbetrag zu begnügen.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 13 U 40/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-10-21

Aktenzeichen: 13 U 40/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1021.13U40.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Normen: ZPO § 756

Leitsätze

  1. Zur Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung ordnungsgemäßer Erfüllung der titulierten Zug-um-ZugVoraussetzung. 2. Weist die zum Gegenstand einer Zug-um-Zug-Voraussetzung gemachte Werkleistung des Gläubigers erneut - wenn auch in geringerem Maße - die gleichen optischen Mängel auf, kann das mit der Feststellungsklage befasste Gericht den Schuldner nicht darauf verweisen, sich mit einem Minderungsbetrag zu begnügen.

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 7. Januar 1997 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn - 18 O 220/95 - abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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