Oberlandesgericht Köln, 1998-11-18, 16 WX 169/98

16 WX 169/98Tribunal supérieur18 nov. 1998

Regest

Beginn der Rechtsmittelfrist bei verkündeten Beschlüssen FGG § Abs. 3, WEG § 47 1) Wurde im Verkündungstermin in Anwesenheit des Verfahrensbevollmächtigten nur der Tenor eines Beschlusses verkündet und dies auch protokolliert,so liegt hierin keine wirksame, den Lauf der Beschwerdefrist in Gang setzende Bekanntmachung gem. § 16 Abs. 3 FGG. 2) In den Verfahren auf Zahlung rückständigen Wohngeldes ist regelmäßig in Abweichung von dem Grundsatz, daß in WEG- Verfahren die Beteiligten ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen haben, eine entsprechende Anwendung zivilprozessualer Erstattungsgrundsätze angezeigt.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 16 WX 169/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-11-18

Aktenzeichen: 16 WX 169/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1118.16WX169.98.01

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: FGG § ABS. 3; WEG § 47

Leitsätze

Beginn der Rechtsmittelfrist bei verkündeten Beschlüssen

FGG § Abs. 3, WEG § 47 1) Wurde im Verkündungstermin in Anwesenheit des Verfahrensbevollmächtigten nur der Tenor eines Beschlusses verkündet und dies auch protokolliert,so liegt hierin keine wirksame, den Lauf der Beschwerdefrist in Gang setzende Bekanntmachung gem. § 16 Abs. 3 FGG. 2) In den Verfahren auf Zahlung rückständigen Wohngeldes ist regelmäßig in Abweichung von dem Grundsatz, daß in WEG- Verfahren die Beteiligten ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen haben, eine entsprechende Anwendung zivilprozessualer Erstattungsgrundsätze angezeigt.

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