Oberlandesgericht Köln, 1998-12-18, 19 U 51/98

19 U 51/98Tribunal supérieur18 déc. 1998

Regest

Hat bei einem Verkehrsunfall die hierdurch verursachte Geschwindigkeitsänderung um bzw. unter 5 km/h gelegen, so liegt dies unterhalb der biomechanischen Belastungsgrenze, ab der eine gesunde Halswirbelsäule Schaden erleiden kann. Schmerzendgeld wegen Verletzung derselben kann der Geschädigte dann nur verlangen, wenn er nachweist, dass seine Halswirbelsäule vorgeschädigt war und dieser Zustand sich durch den Unfall verschlimmert hat.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 19 U 51/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-12-18

Aktenzeichen: 19 U 51/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1218.19U51.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Normen: §§ 823, 847 BGB

Leitsätze

Hat bei einem Verkehrsunfall die hierdurch verursachte Geschwindigkeitsänderung um bzw. unter 5 km/h gelegen, so liegt dies unterhalb der biomechanischen Belastungsgrenze, ab der eine gesunde Halswirbelsäule Schaden erleiden kann. Schmerzendgeld wegen Verletzung derselben kann der Geschädigte dann nur verlangen, wenn er nachweist, dass seine Halswirbelsäule vorgeschädigt war und dieser Zustand sich durch den Unfall verschlimmert hat.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 18.2.1998 - 20 O 427/96 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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