Oberlandesgericht Köln, 1998-12-21, 5 U 165/97

5 U 165/97Tribunal supérieur21 déc. 1998

Regest

Die Neurotomie des Nervus tibialis ist zur Behandlung der von einem Tarsalttunnelsyndrom ausgehenden Schmerzsymptomatik strikt kontraindiziert (grober Behandlungsfehler). Trotz ansonsten umfassender Risikoaufklärung (u.a.: letzte Chance, therapieresistente Beschwerden zu beheben oder zu lindern), befreit die Einwilligung den Arzt nicht von der Haftung für schädliche Folgen, wenn er nicht darauf hingewiesen hat, daß der Eingriff herrschend als medizinisch eindeutig kontraindiziert qualifiziert wird.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 5 U 165/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-12-21

Aktenzeichen: 5 U 165/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1221.5U165.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Normen: BGB § 823

Leitsätze

Die Neurotomie des Nervus tibialis ist zur Behandlung der von einem Tarsalttunnelsyndrom ausgehenden Schmerzsymptomatik strikt kontraindiziert (grober Behandlungsfehler). Trotz ansonsten umfassender Risikoaufklärung (u.a.: letzte Chance, therapieresistente Beschwerden zu beheben oder zu lindern), befreit die Einwilligung den Arzt nicht von der Haftung für schädliche Folgen, wenn er nicht darauf hingewiesen hat, daß der Eingriff herrschend als medizinisch eindeutig kontraindiziert qualifiziert wird.

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 2.7.1997 - 11 O 43/96 - wird zurückgewiesen.

Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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