Oberlandesgericht Köln, 1998-12-23, 16 Wx 211/98

16 Wx 211/98Tribunal supérieur23 déc. 1998

Regest

Beschlüsse der Eigentümerversammlung sind nur ausnahmsweise nichtig, wenn sie gegen ein zwingendes gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstoßen. Beschlüsse der Eigentümerversammlung können eine selbständige Anspruchsgrundlage begründen, wenn bis zur Beschlußfassung ein entsprechender Anspruch nicht bestand.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 211/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-12-23

Aktenzeichen: 16 Wx 211/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1223.16WX211.98.01

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: WEG § 23

Leitsätze

Beschlüsse der Eigentümerversammlung sind nur ausnahmsweise nichtig, wenn sie gegen ein zwingendes gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstoßen. Beschlüsse der Eigentümerversammlung können eine selbständige Anspruchsgrundlage begründen, wenn bis zur Beschlußfassung ein entsprechender Anspruch nicht bestand.

Tenor

Die weitere sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 09.11.1998 - 29 T 239/98 - wird zu-rückgewiesen. Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfah-rens werden dem Antragsgegner auferlegt. Der Ge-schäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 DM festgesetzt.

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