Oberlandesgericht Köln, 1999-01-28, 16 WX 3/99

16 WX 3/99Tribunal supérieur28 janv. 1999

Regest

Haftung des werdenden Wohnungseigentümers WEG § 16 Abs. 2 Mit der Invollzugsetzung der tatsächlichen Wohnungseigentümergemeinschaft durch Anlegung der Wohnungsgrundbücher und Eintragung von mindestens zwei Wohnungseigentümern endet eine bis dahin möglicherweise bestehende faktische Wohnungseigentümergemeinschaft. Dies gilt auch dann, wenn noch nicht alle früheren Mitglieder der faktischen Wohnungseigentümergemeinschaft bereits Mitglieder der neuen tatsächlichen Wohnungseigentümergemeinschaft geworden sind. Die noch nicht zur in Vollzug gesetzten Wohnungseigentümergemeinschaft gehörenden "werdenden" Wohnungseigentümer haften nicht für Verbindlichkeiten, die von der in Vollzug gesetzten Wohnungseigentümergemeinschaft begründet worden und fällig geworden sind.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 16 WX 3/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-01-28

Aktenzeichen: 16 WX 3/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0128.16WX3.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: WEG § 16 ABS. 2

Leitsätze

Haftung des werdenden Wohnungseigentümers

WEG § 16 Abs. 2 Mit der Invollzugsetzung der tatsächlichen Wohnungseigentümergemeinschaft durch Anlegung der Wohnungsgrundbücher und Eintragung von mindestens zwei Wohnungseigentümern endet eine bis dahin möglicherweise bestehende faktische Wohnungseigentümergemeinschaft. Dies gilt auch dann, wenn noch nicht alle früheren Mitglieder der faktischen Wohnungseigentümergemeinschaft bereits Mitglieder der neuen tatsächlichen Wohnungseigentümergemeinschaft geworden sind. Die noch nicht zur in Vollzug gesetzten Wohnungseigentümergemeinschaft gehörenden "werdenden" Wohnungseigentümer haften nicht für Verbindlichkeiten, die von der in Vollzug gesetzten Wohnungseigentümergemeinschaft begründet worden und fällig geworden sind.

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