Oberlandesgericht Köln, 1999-01-29, 16 WX 208/98

16 WX 208/98Tribunal supérieur29 janv. 1999

Regest

Bauliche Veränderung durch Fällen von Bäumen WEG § 22 Abs. 1 Das Fällen von Bäumen in einer Wohnungseigentumsanlage stellt eine bauliche Veränderung dar, wenn die Bäume für den Gesamteindruck der Anlage mitbestimmend sind. Es ist jedoch dann als bloße in den Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung fallende Instandsetzungsmaßnahme zu werten, wenn das Fällen erforderlich ist, weil die Bäume nicht mehr standsicher sind.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 16 WX 208/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-01-29

Aktenzeichen: 16 WX 208/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0129.16WX208.98.01

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: WEG § 22 ABS. 1

Leitsätze

Bauliche Veränderung durch Fällen von Bäumen

WEG § 22 Abs. 1 Das Fällen von Bäumen in einer Wohnungseigentumsanlage stellt eine bauliche Veränderung dar, wenn die Bäume für den Gesamteindruck der Anlage mitbestimmend sind. Es ist jedoch dann als bloße in den Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung fallende Instandsetzungsmaßnahme zu werten, wenn das Fällen erforderlich ist, weil die Bäume nicht mehr standsicher sind.

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