Oberlandesgericht Köln, 1999-02-19, 20 U 120/98

20 U 120/98Tribunal supérieur19 févr. 1999

Regest

Verpflichtet sich der Schuldner im Rahmen eines Vergleichs, zur ratenweisen Erfüllung einer Zahlungsforderung, kann er den klageweise geltend gemachten Ratenzahlungsverpflichtungen gegenüber jedenfalls dann nicht mit anderweitigen, im Vergleich ausdrücklich offen gebliebenen Forderungen aufrechnen, wenn die Gegenforderungen dem Grunde und der Höhe nach streitig sind.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 20 U 120/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-02-19

Aktenzeichen: 20 U 120/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0219.20U120.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Normen: BGB §§ 779, 157

Leitsätze

Verpflichtet sich der Schuldner im Rahmen eines Vergleichs, zur ratenweisen Erfüllung einer Zahlungsforderung, kann er den klageweise geltend gemachten Ratenzahlungsverpflichtungen gegenüber jedenfalls dann nicht mit anderweitigen, im Vergleich ausdrücklich offen gebliebenen Forderungen aufrechnen, wenn die Gegenforderungen dem Grunde und der Höhe nach streitig sind.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 21 April 1998 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 15 O 462/97 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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