Oberlandesgericht Köln, 1999-03-22, 8 U 70/98

8 U 70/98Tribunal supérieur22 mars 1999

Regest

Erklärt der (Privat)Verkäufer eines gebrauchten Pkw auf die Frage nach Unfallschäden, das Fahrzeug habe lediglich eine kleine - reparierte - Delle im vorderen linken Kotflügel gehabt, liegt darin bei zugleich vereinbartem Gewährleistungsausschluss grundsätzlich nicht die stillschweigende Zusicherung i.S. von § 459 II BGB, der Pkw sei ansonsten - also auch außerhalb der eigenen Besitzzeit - unfallfrei.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 8 U 70/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-03-22

Aktenzeichen: 8 U 70/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0322.8U70.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Normen: BGB §§ 459 Abs. 2, 462, 463

Leitsätze

Erklärt der (Privat)Verkäufer eines gebrauchten Pkw auf die Frage nach Unfallschäden, das Fahrzeug habe lediglich eine kleine - reparierte - Delle im vorderen linken Kotflügel gehabt, liegt darin bei zugleich vereinbartem Gewährleistungsausschluss grundsätzlich nicht die stillschweigende Zusicherung i.S. von § 459 II BGB, der Pkw sei ansonsten - also auch außerhalb der eigenen Besitzzeit - unfallfrei.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 24.09.1998 - 22 O 75/98 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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