Oberlandesgericht Köln, 1999-03-23, 2 W 65/99

2 W 65/99Tribunal supérieur23 mars 1999

Regest

Im Verfahren der Prozesskostenhilfe ist die sofortige weitere Beschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung des Landgerichts auch in einer Insolvenzsache nicht statthaft.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 2 W 65/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-03-23

Aktenzeichen: 2 W 65/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0323.2W65.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Normen: ZPO §§ 114 ff

Leitsätze

Im Verfahren der Prozesskostenhilfe ist die sofortige weitere Beschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung des Landgerichts auch in einer Insolvenzsache nicht statthaft.

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde der Schuldnerin vom 4. März 1999 gegen den Beschluß des Landgerichts Dortmund vom 8. Februar 1999 - 9 T 120/99 - und der Zulassungsantrag werden als unzulässig verworfen.

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