Oberlandesgericht Köln, 1999-04-13, 6 W 24/99

6 W 24/99Tribunal supérieur13 avr. 1999

Regest

Unlautere -weil herabsetzende- vergleichende Werbung kann auch durch Abbildung einer -angesichts des angeblich unübertroffenen Angebots des Werbenden- neidisch, niedergeschlagen und hilflos dargestellten Person betrieben werden.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 6 W 24/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-04-13

Aktenzeichen: 6 W 24/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0413.6W24.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UWG § 1

Leitsätze

Unlautere -weil herabsetzende- vergleichende Werbung kann auch durch Abbildung einer -angesichts des angeblich unübertroffenen Angebots des Werbenden- neidisch, niedergeschlagen und hilflos dargestellten Person betrieben werden.

Tenor

1.) Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Antragsgegnerin in teilweiser Abänderung des Beschlusses des Landgerichts Köln vom 11.3.1999 - 81 O 44/99 - bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 500.000 DM, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zusätzlich untersagt, ihr Angebot für Telekommunikationsdienstleistungen im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs mit der auf S.2 dieses Beschlusses wiedergegebenen Werbeanzeige zu bewerben und/oder bewerben zu lassen.

2.) Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen hat die Antragsgegnerin zu tragen.

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