16 Wx 13/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-05-26, 16 Wx 13/99
Oberlandesgericht Köln, 1999-05-26, 16 Wx 13/99
16 Wx 13/99Tribunal supérieur26 mai 1999
Regest
Das Anbringen eines Rolltores zum Abschließen eines im Sondereigentum stehenden Stellplatzes in einer zu einer Wohnungseigentumsanlage gehörenden Tiefgarage stellt eine bauliche Veränderung dar, die der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf.
Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 13/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-05-26
Aktenzeichen: 16 Wx 13/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0526.16WX13.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: WEG § 22
Leitsätze
Das Anbringen eines Rolltores zum Abschließen eines im Sondereigentum stehenden Stellplatzes in einer zu einer Wohnungseigentumsanlage gehörenden Tiefgarage stellt eine bauliche Veränderung dar, die der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf.
Tenor
Die weitere sofortige Beschwerde der Antragsgegner gegen den Beschluß des Landgerichts Köln vom 3.12. 1998 - 29 T 320/98 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens tragen die Antragsgegner; eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.
Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 30.000 DM festgesetzt.
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