Oberlandesgericht Köln, 1999-12-06, 16 U 44/99

16 U 44/99Tribunal supérieur6 déc. 1999

Regest

Werturteile sind grundsätzlich frei, ohne daß es darauf ankäme, ob die Äußerung wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch, begründet oder grundlos, emotional oder rational ist. Auch eine überspitzte, ungerechte und polemische Kritik muß grundsätzlich hingenommen werden. Erst im Falle der reinen Schmähkritik muß das Grundrecht der Meinungsfreiheit hinter dem Schutz des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen zurücktreten.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 16 U 44/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-12-06

Aktenzeichen: 16 U 44/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:1206.16U44.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: BGB § 823 Abs. 1, GG Art. 2, 5

Leitsätze

Werturteile sind grundsätzlich frei, ohne daß es darauf ankäme, ob die Äußerung wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch, begründet oder grundlos, emotional oder rational ist. Auch eine überspitzte, ungerechte und polemische Kritik muß grundsätzlich hingenommen werden. Erst im Falle der reinen Schmähkritik muß das Grundrecht der Meinungsfreiheit hinter dem Schutz des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen zurücktreten.

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 16.03.1999 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 3 O 502/98 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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