Oberlandesgericht Köln, 2000-02-11, 3 U 127/99

3 U 127/99Tribunal supérieur11 févr. 2000

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 3 U 127/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-02-11

Aktenzeichen: 3 U 127/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0211.3U127.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 23. Juli 1999 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 8 O 665/97 - wie folgt teilweise abgeändert und neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.441,27 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 18.11.1997 und an Herrn B.M., handelnd unter der Fa. B.M. Karosseriebau und Lackierei, L.pfad , V., weitere 2.551,25 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 18.11.1997 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 66% und der Beklagte zu 34% mit Ausnahme der durch die erstinstanzliche Beweisaufnahme entstandenen Kosten; diese trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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