Oberlandesgericht Köln, 2000-03-29, 13 U 271/97

13 U 271/97Tribunal supérieur29 mars 2000

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 13 U 271/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-03-29

Aktenzeichen: 13 U 271/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0329.13U271.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28. Oktober 1997 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen - 12 O 102/97 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird im Verhältnis zur Klägerpartei festgestellt, dass die Beklagte nicht verpflichtet ist, an die Gesellschaft bürgerlichen Rechts

"Wohnbau R.", bestehend aus

pp.

Schadensersatz wegen der bei der Kreissparkasse A. erfolgten Kreditaufnahme in Höhe von 1.609.000,- DM ( Darlehn Nr. ...... vom 2.November 1981 ) - auch nicht aufgrund einer Garantiezusage - zu leisten.

II.

Die Berufung der Kläger wird zurückgewiesen.

III.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

IV.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern bleibt vorbehalten, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 29.000,- DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in entsprechender Höhe Sicherheit erbringt.

Beiden Parteien wird nachgelassen, die erforderliche Sicherheit auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen inländischen Bank oder Sparkasse zu erbringen.

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