Oberlandesgericht Köln, 2000-05-26, 6 U 167/99

6 U 167/99Tribunal supérieur26 mai 2000

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 6 U 167/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-05-26

Aktenzeichen: 6 U 167/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0526.6U167.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

1.) Auf die Berufung des Beklagten wird das am 12.8.1999 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 31 O 315/99 - abgeändert und im Hauptausspruch wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

2.) Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen hat die Klägerin zu tragen.

3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann jedoch die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 9.700 DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

4.) Die Beschwer der Klägerin wird auf 30.000 DM festgesetzt.

5.) Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.

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