Oberlandesgericht Köln, 2000-09-19, 24 U 89/99

24 U 89/99Tribunal supérieur19 sept. 2000

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 24 U 89/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-09-19

Aktenzeichen: 24 U 89/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0919.24U89.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten zu 1) wird das am 28.1.1999 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 14 O 195/97 - unter teilweiser Abänderung wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin 55.524,- DM nebst 5 % Zinsen aus 53.599,- DM seit dem 26.1.1998 und aus 1925,- DM seit dem 7.10.1998 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Gerichtskosten erster Instanz tragen die Klägerin 51 % und die Beklagte zu 1) 43 %. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin erster Instanz werden der Beklagten zu 1) zu 43 % auferlegt. Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) erster Instanz zu 15 %.

Die Kostenentscheidung des angefochtenen Urteils bleibt unberührt, soweit sie sich auf die frühere Beklagte zu 2) bezieht.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 2 % und die Beklagte zu 1) zu 98 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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