Oberlandesgericht Köln, 2000-09-25, 14 UF 66/00

14 UF 66/00Tribunal supérieur25 sept. 2000

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 14 UF 66/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-09-25

Aktenzeichen: 14 UF 66/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0925.14UF66.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerden des Jugendamts der Stadt B.G. und der Jugendlichen A.F. wird der Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - B.G. vom 11.4.2000 (27 F 432/99) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Das Personensorgerecht für A.F. (geb. 12.5.1983) wird den Eltern entzogen und auf das Jugendamt der Stadt B.G. übertragen. Im übrigen wird der Antrag auf Entziehung der elterlichen Sorge zurückgewiesen.

Es verbleibt bei der Kostenentscheidung erster Instanz; auch für die zweite Instanz werden Gerichtskosten nicht erhoben und die Beteiligten haben einander außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.