Oberlandesgericht Köln, 2001-01-04, 14 WF 148/00

14 WF 148/00Tribunal supérieur4 janv. 2001

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 14 WF 148/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-01-04

Aktenzeichen: 14 WF 148/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0104.14WF148.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Zivilsenat

Tenor

Soweit durch den angefochtenen Beschluss Prozesskostenhilfe zur Verteidigung gegen die Klage auf Herabsetzung des Trennungsunterhalts auf monatlich 1.400 DM ab dem 1. Juni 2000 verweigert worden ist, wird die hiergegen gerichtete Beschwerde zurückgewiesen.

Im übrigen wird der angefochtene Beschluss aufgehoben.

Der Antrag der Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist durch das Familiengericht insoweit unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu bescheiden.

Die Beschwerdegebühr wird um die Hälfte ermäßigt.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.