6 U 160/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-01-26, 6 U 160/00
Oberlandesgericht Köln, 2001-01-26, 6 U 160/00
6 U 160/00Tribunal supérieur26 janv. 2001
Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 6 U 160/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-01-26
Aktenzeichen: 6 U 160/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0126.6U160.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 27.07.2000 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 14 O 67/00 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Unterlassungsausspruch des erwähnten Urteils die nachstehende Neufassung erhält:
Die Beklagte wird verurteilt, es zwecks Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung durch das Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 500.000,00 DM, ersatzweise Ordnungshaft bis zur Dauer von sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen,
an Verbraucher, die bei ihr ein periodisches Dru-ckerzeugnis abonniert haben, unverlangt ein weiteres Druckerzeugnis mit einer Rechnung wie nachfolgend wiedergegeben zu übersenden
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden der Klägerin mit 1/5, der Beklagten mit 4/5 auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die mit diesem Urteil für die Beklagte verbundene Beschwer wird auf 40.000,00 DM festgesetzt.
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