Oberlandesgericht Köln, 2001-05-11, 26 WF 26/01

26 WF 26/01Tribunal supérieur11 mai 2001

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 26 WF 26/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-05-11

Aktenzeichen: 26 WF 26/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0511.26WF26.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familien-gericht - D. vom 5. Januar 2001 aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entschei-dung an das Amtsgericht D. - Familiengericht - zurückverwiesen.

Dem Antragsteller zu 1) wird für das Beschwer-deverfahren Prozesskostenhilfe gewährt und ihm zur unentgeltlichen Wahrung seiner Rechte Rechtsanwalt T. in D. beigeordnet.

Die Beschwerde der Antragstellerin zu 2) gegen den o.a. Beschluss, wird - soweit sie sich ge-gen die Versagung der Einbenennung wendet - als unzulässig verworfen und soweit sie sich gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe wendet, als unbegründet zurückgewiesen.

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