Oberlandesgericht Köln, 2001-07-18, 5 W 69/01

5 W 69/01Tribunal supérieur18 juil. 2001

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 5 W 69/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-07-18

Aktenzeichen: 5 W 69/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0718.5W69.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin v. 28.5. 2001 wird der Beschluss der 23.Zivilkammer des Landgerichts Köln v. 12.4.2001 -23 OH 2 / 01- abgeändert.

Im Wege des selbständigen Beweisverfahrens wird die Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens zu folgenden Fragen angeordnet :

  1. Hat die Antragstellerin am 6.4.00 einen Bruch des ersten Lendenwirbelkörpers erlitten ?

  2. Gegebenenfalls : Beruht der Bruch auf einem Aufprall des Körpers der Antragstellerin auf eine Bettkante ( vgl. die Schilderung des Wirkungsmecha-nismus Bl. 2 / 17 d.A. ) oder kommen auch andere Ursachen in Betracht ?

Die Auswahl des Sachverständigen und die Festsetzung eines Auslagenvorschusses bleiben dem Landgericht überlassen

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