6 U 204/97•Oberlandesgericht Köln, 2001-07-27, 6 U 204/97
Oberlandesgericht Köln, 2001-07-27, 6 U 204/97
6 U 204/97Tribunal supérieur27 juil. 2001
Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 6 U 204/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-07-27
Aktenzeichen: 6 U 204/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0727.6U204.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 23.07.1997 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 333/96 - teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Unter Abweisung der weitergehenden Klage wird der Beklagte verurteilt, an den Kläger 143.888,89 DM nebst 4% Zinsen seit dem 30.08.1996 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung des Klägers wird zu-rückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 12 % und der Beklagte 88 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte darf die gegen ihn gerichtete Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 200.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die gegen ihn gerichtete Zwangsvollstre-ckung darf der Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beiden Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch unwiderrufliche, unbefristete und unbedingte selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts zu erbringen.
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