Oberlandesgericht Köln, 2002-05-06, 5 U 60/99

5 U 60/99Tribunal supérieur6 mai 2002

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 5 U 60/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-05-06

Aktenzeichen: 5 U 60/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0506.5U60.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 17. Februar 1999 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 187/95 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte 7.500,- EUR nebst 4% Zinsen seit dem 25. März 1995 zu zahlen. Die weitergehende Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz einschließlich der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens 25 OH 9/94 Landgericht Köln tragen der Kläger zu 19% und die Beklagte zu 81%.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger zu 36% und der Beklagten zu 64% auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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